Allgemein

Corona Update

Selbsttests

Seit heute, dem 26.04.2021 müssen Arbeitergeber ihren Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten zwei Tests anbieten. Hierbei spielt es keine Rolle ob es ein Selbsttest, ein PCR Test oder Rachentest ist. Sie müssen die Beschaffung dokumentieren. Wenn Sie für ihren Betrieb noch Selbsttests benötigen setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.

Impfungen

Derzeit können werden wir als Arbeitsmedizinischer Dienst noch nicht bei der Verteilung für den Impfstoff berücksichtigt. Unserer Kenntnis nach, werden die Betriebsärzte ab Anfang Juni berücksichtigt. Wir werden zu hier auf unsere Kunden zugehen, es ist derzeit nicht nötig Anfragen zu stellen.

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