Durchführung und Bedingungen Unser Angebot richtet sich an die Unternehmen, die einen Betreuungsvertrag mit uns abgeschlossen haben und für ihre Mitarbeitenden Corona Schutzimpfungen durchführen lassen möchten. Die Impfungen erfolgen entweder in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder in einem Impfmobil.
Wir können diese Leistung nur unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Coronaschutzbestimmung durchführen und unter der Voraussetzung, dass genügend Impfstoffe zum jeweiligen Impftermin zur Verfügung stehen. Es besteht kein Anspruch auf die Durchführung der vereinbarten Coronaschutzimpfung wenn kein oder nicht genügend Impfstoff zur Verfügung steht oder die Personalkapazität nicht im ausreichendem Umfang gestellt werden kann.
Organisatorische Voraussetzungen Sollten die Schutzimpfungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfinden, müssen diese natürlich den gültigen Coronaschutzbedingugen entsprechen. Hierfür hat der Auftraggeber Sorge zu tragen. Pro Impftag können etwa 70 Impfungen durchgeführt werden. Die Anzahl der vom Auftraggeber übermittelten Impfungen ist einzuhalten, damit keine Impfdosen verschwendet werden. Die Mitarbeiter müssen über unsere Anmeldung auf der Internetseite registriert werden, so das alle notwendigen Daten für das Impfmonitoring beim RKI vor der Impfung vorliegen. Außerdem müssen die Dokumente auf unserer Anmeldeseite von den Mitarbeitenden des Auftraggebers ausgefüllt zur Impfung mitgebracht werden. Der Auftraggeber hat für die ausgefüllten Dokumente seiner Mitarbeitenden Sorge zu tragen. Der Auftraggeber hat eine Person zu Bestellen, die dafür Verantwortlich ist, das die Impfungen wie geplant durchgeführt werden. Der Auftraggeber muss seinen Auftrag mindestens fünf Werktage vor Impftermin anmelden.
Verwendete Impfstoffe Die Impfstoffe werden vom Bund und Länder zur Verfügung gestellt. Auf die Art der Impfstoffe und auch auf die Liefertermine haben wir keinen Einfluss. Das Verbrauchsmaterial, wie Spritzen und Kanülen übernimmt ebenfalls der Bund/Land.
Registrierung und Einverständniserklärung der Mitarbeitenden Der Auftraggeber holt die schriftliche Einverständniserklärung, Vorausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen der zu Impfung vorgesehenen Mitarbeitenden ein und registriert diese auf der Anmeldeseite auf unserer Homepage. Wir werden dem Auftraggeber rechtzeitig einen Link für die Anmeldeseite zur Verfügung stellen. Ohne die Anmeldung und die ausgefüllten Dokumente kann eine Impfung nicht durchgeführt werden.
Preise Impfstoff, Impfmaterial und Dokumentation beim RKI werden vom Bund/Land finanziert. Für den Einsatz des medizinischen Personals erhält der Auftraggeber von uns ein individuelles Angebot.
Haftung Wir und unsere Erfüllungshilfen haften nach gesetzlichen Bestimmungen. Für Impfschäden gelten die Regelungen des sozialen Entschädigungsrechts (Bundesversorgungsgesetz). Wer durch eine von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag eine Versorgung vom Land. Wenn es durch die Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, kommt je nach Fallgestaltung auch eine Haftung u.a. des pharmazeutischen Unternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
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