Nach dem neuen Mutterschutzgesetz sollten für alle Arbeitsplätze Gefährdungsbeurteilungen für Mutterschutz erstellt werden. Gleichartige Arbeitsplätze können zusammengefasst werden.
Als Beispiel:
Büroarbeitsplatz
Für den Fall, dass Sie mehrere Büroarbeitsplätze haben, können Sie diese in einer Gefährdungsbeurteilung zusammenfassen.
Werkstatt
Wenn Sie mehrere Arbeitsplätze mit Hebebühnen haben, dürfen Sie auch diese Zusammenfassen.
Bei einer gemeldeten Schwangerschaft muss eine Gefährdungsbeurteilung mit der Mitarbeiterin durchgeführt werden. Ergibt sich aufgrund der Gefährdungsbeurteilung ein Gesundheitsrisiko für die werdende Mutter, muss diese freigestellt werden. Die Freistellung kann auch teilweise geschehen, dies ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Außerdem ist zu prüfen, ob die Arbeitnehmerin auf einen anderen Arbeitsplatz eingesetzt werden kann.
Ablauf nach Meldung einer Schwangerschaft:
Als ersten Schritt sollte der Arbeitgeber eine Meldung an die Bezirksregierung machen.
Als zweiten Schritt sollte der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz mit der schwangeren Mitarbeiterin durchgehen. Das Formular können Sie sich unten herunterladen.
Dann ist zu überlegen, ob die Mitarbeiterin weiter in Ihrem Tätigkeitsfeld arbeiten kann oder ob es einen angemessenerer Arbeitsplatz gibt oder die Mitarbeiterin ggf. ganz freigestellt wird.
Im Falle einer Freistellung, welche auf der Gefährdungsbeurteilung fixiert wird, muss das Dokument an die zuständige Krankenkasse geschickt werden. Der Arbeitgeber unterschreibt die Gefährdungsbeurteilung.
Als Service stellen wir Ihnen hier gerne eine Vorlage zur Verfügung