Covid-19/Corona

Was die Behörden jetzt zu Corona kontrollieren

wir erklären Ihnen hier Schritt für Schritt, was Sie tun müssen, um eine behördliche Überprüfung so gut wie möglich zu absolvieren.

Führen Sie an allen Bereichen eine Gefährdungsbeurteilung durch. Muster für die Gefährdungsbeurteilung für Corona finden Sie auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Füllen Sie die Gefährdungsbeurteilung nach bestem Wissen und Gewissen durch. Wenn Sie beim Ausfüllen der Gefährdungsbeurteilung Hilfe brauchen, dann wenden Sie sich bitte an Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Laden Sie sich auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie die Muster Betriebsanweisung herunter und passen diese auf ihren Betrieb an.

Führen Sie Unterweisungen mit Hilfe der Betriebsanweisung durch. Als Hilfe können Sie auch die kostenlosen Broschüren (Klicken Sie auf “PDF herunterladen”) der BZgA verwenden. Diese enthält 10 Hygenetipps.

Ihre Unterweisung sollte aber mindestens folgende Punkte enthalten:

  • Händeschütteln vermeiden
  • regelmäßiges und gründliches Händewaschen, mindestens 30 Sekunden mit Seife
  • Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die armbeuge
  • im Krankheitsfall Abstand halten
  • geschlossene Räume regelmäßig lüften, hier gibt es für Handys diverse Apps, die gerne benutzt werden können.
  • Bei Symptomen den Arbeitgeber informieren und die Angelegenheit mit einem Arzt besprechen.

Dokumentieren Sie dieses in einer Unterschriftenliste, damit Sie für die Behörden einen Nachweis haben.

Setzen Sie die Maßnahmen, die Sie bei der Gefährdungsbeurteilung gefunden haben um. Kontrollieren Sie die Maßnahmen auf Wirksamkeit (funktioniert die Maßnahme?) und dokumentieren Sie dass die Maßnahme wirksam ist.

Was die Behörde nicht überprüft, aber trotzdem nützlich ist.

Damit ihr Geschäft problemlos weiterläuft, sollten Sie sich Vertretungsregelungen überlegen. Für den Fall, das doch ein Mitarbeiter in Quarantäne muss, ist sichergestellt, dass ihr Betrieb weiterläuft. Auch dies sollten Sie schriftlich festlegen und ihrer Belegschaft mitteilen. Machen Sie sich zu ihrem Lieferanten ähnliche Gedanken. Haben Sie für jeden Lieferanten ein Ersatzlieferant? Schreiben Sie auch dies in eine Liste, um die Übersicht nicht zu verlieren. Machen Sie die Listen allen notwendigen Person im Betrieb zugänglich, damit schnell reagiert werden kann.

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