Brandschutz in Unternehmen: eine heiße Sache
Mehr als nur die Erfüllung von Gesetzen
Das Arbeitsschutzgesetz und die technische Regel für Arbeitsstätten (ASR) A 2.2 verpflichten jedes Unternehmen, Beschäftigte im Brandschutz zu qualifizieren.
Man unterscheidet dabei zwischen Brandschutzhelfern, die im Umgang mit Feuerlöschern geschult sind und Evakuierungshelfern, die sich primär um die sichere Räumung von Gebäuden und Evakuierung von Personen kümmern.
In unseren Brandschutz- und Evakuierungshelferkursen vermitteln wir theoretische Grundkenntnisse im Brandschutz und in der wirksamen Bekämpfung von Entstehungsbränden. Die Beschäftigten üben daneben ganz konkret den Umgang mit einem Feuerlöscher im Rahmen spezieller Löschübungen.
Evakuierungshelfer werden umfangreich in wesentliche Aspekte der sicheren und vollständigen Gebäuderäumung eingewiesen. Besondere Aufmerksamkeit liegt dabei u.a. auf der Evakuierung von ortsunkundigen Besuchern, Publikum oder behinderten Personen.
Gemäß § 4 ArbStättV ist die Räumung der jeweiligen Arbeitsstätte „in angemessenen Zeitabständen … zu üben“.
Wir bilden nicht nur Ihre Brandschutz- und Evakuierungshelfer aus, gerne unterstützen wir Sie auch bei Organisation und Durchführung einer solchen Evakuierungsübung.
Zusammengefasst: das fordert der Gesetzgeber
Brandschutzhelfer
Gemäß ASR A 2.2 § 6 hat der Unternehmer je nach Brandgefährdung mindestens 5% der Beschäftigten durch theoretische Unterweisungen und praktische Übungen fortzubilden. In 4,5 Unterrichtseinheiten lernen die Teilnehmer verschiedene Löschmittel sowie ihre Anwendungsgebiete kennen und üben einen Entstehungsbrand zu löschen.
Evakuierungshelfer
Der Arbeitgeber hat nach §10 des Arbeitsschutzgesetzes Beschäftigte zu benennen und zu unterweisen, die organisatorische und koordinierende Aufgaben bei der sicheren Räumung des Gebäudes und der Evakuierung der Mitarbeiter übernehmen. Im Seminar lernen die Teilnehmer die Aufgaben eines Evakuierungshelfers, die zur Erfüllung notwendige Ausrüstung sowie die Planung und Auswertung von Übungen kennen.