Gefährdungen


Die Gesundheit von Mitarbeitern ist am Arbeitsplatz häufig sogenannten Gefährdungen ausgesetzt. Solche Gefährdungen können vielfältig sein: Von Gefahrstoffen über Lärm, Infektionsgefährdungen, ergonomische Fehlhaltungen bis hin zu psychischen Belastungen reicht dabei die Bandbreite an potentiellen Gesundheitsrisiken. Diese Gesundheitsrisiken werden in einer Gefährdungsanalyse erfasst, bewertet und es werden Maßnahmen zur Reduzierung  möglicher Gesundheitsgefährdungen definiert.

Beratung und Untersuchung

Um gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Gefährdungen am Arbeitsplatz rechtzeitig zu erkennen,  gibt es spezielle Untersuchungen. So kann man z.B. im Rahmen eines Biomonitorings Gefahrstoffe im Blut messen oder mit einem Hörtest eine beginnende Lärmschwerhörigkeit erkennen, noch bevor ein Mitarbeiter selbst etwas bemerkt. Parallel dazu werden die Mitarbeiter  zu den jeweiligen Gefährdungen und möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen bis hin zu den klassischen Berufskrankheiten intensiv beraten.

Der Gesetzgeber hat dazu in der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) detailliert festgelegt, bei welchen Tätigkeiten diese Beratung und (optionale) Untersuchungen anfallen.

Angebots-, Pflicht- und Wunschvorsorge

Je nach Art und Ausmaß der Gefährdung hat die Arbeitsmedizinische Vorsorge eine unterschiedliche Rechtsverbindlichkeit. Pflichtvorsorge ist vom Arbeitgeber zu veranlassen und ist für den Mitarbeiter Beschäftigungsvoraussetzung. Angebotsversorge ist anzubieten und für den Mitarbeiter ein freiwilliges Angebot. Wunschvorsorge ist vom Arbeitgeber zu ermöglichen.

Gerne beraten wir Sie umfassend zu den Details der Arbeitsmedizinischen Vorsorge.

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