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Eignungsuntersuchung, was ist das und wozu dient sie?

Eine Eignungsuntersuchung ist eine medizinische Untersuchung, bei der festgestellt wird, ob die jeweilige Person die gesundheitlichen Anforderungen an die vorgesehene Tätigkeit erfüllt. Sie wird Trägerin oder Träger des Brandschutzes veranlasst und vor der Aufnahme in die Feuerwehr bzw. vor Aufnahme der Tätigkeit, wie z. B. Tragen von Atemschutz, und dann in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Das Untersuchungsergebnis ist neben der fachlichen Befähigung Grundlage für die Entscheidung der Trägerin oder Träger des Brandschutzes darüber, ob jemand mit der Funktion Atemschutzgeräteträger bzw. Atemschutzgeräteträgerin betraut wird oder nicht. Ist eine Person erkennbar nicht in der Lage, die vorgesehene Tätigkeit auszuführen, ohne sich oder andere Personen zu gefährden, so darf sie nicht für diese Tätigkeit eingesetzt werden. (s. § 6 DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“) Das heißt nicht, dass der Arzt oder die Ärztin die letzte Entscheidung trifft, sondern die Trägerin des Brandschutzes. Sie trägt somit auch die Verantwortung für diese Entscheidung.

Die Eignungsuntersuchung für das Tragen von Atemschutz ist bei ehrenamtlichen Angehörigen öffentlicher freiwilliger Feuerwehren auf der Grundlage von § 6 Abs. 3 DGUV Vorschrift 49 durchzuführen.
Die körperliche Eignung der Feuerwehrangehörigen ist nach dem Stand der Medizin (z. B. DGUV Grundsatz 350-001 „DGUV Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen“) regelmäßig nachzuweisen. Für das Tragen von Atemschutz kommt hier insbesondere der Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen G 26 „Atemschutzgeräte“ zur Anwendung.

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