Die Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung deckt Schwächen im Arbeitssystem auf, die die psychische Gesundheit beeinflussen.

Der Gesetzgeber, aber auch die Beschäftigten fordern eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Bei der Gefährdungsbeurteilung zur psychischen Belastung geht es sich nicht darum die Mitarbeitenden auf die Couch zu legen und sie psychologisch zu therapieren. Vielmehr wird in der Gefährdungsbeurteilung untersucht, ob der Arbeitsplatz optimal auf die Mitarbeitenden eingestellt ist. Außerdem deckt sie Organisationschwächen auf, die ihnen als Firmeninhabende helfen, ihr Geschäft zu optimieren. Hiermit ergibt sich eine große Chance, den Ablauf in der Firma zu verbessern und die Mitarbeitenden zufriedenzustellen, sodass gewährleistet ist dass sie optimal arbeiten können. Seit der Neufassung des Arbeitsschutzgesetzes vom Oktober 2013 fordert der Gesetzgeber, dass neben den Einflüssen von Lärm, Gefahrstoffen oder zu heben der Lasten auch die psychische Gesundheit bewertet wird.

Ihr arbeitsmedizinischer Dienst Blache ist an Ihrer Seite

Wir helfen Ihnen, die Gefährdungen sicher und zuverlässig zu erkennen und geben Ihnen konkrete Ratschläge zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen um die psychische Gesundheit ihrer Mitarbeitenden zu unterstützen.

Für unsere Betreuungskunden haben wir hier einen Onlinefragebogen zusammen gestellt:

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