Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gehört die regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten zu den Pflichten der Arbeitgeber (Arbeitgebervertreter, § 3 Abs.1,2 ArbSchG; § 2 Abs. 2 ASiG), der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (§ 6 Abs.1 ASiG), der Betriebsärzte (§ 3 Abs. 1 ASiG), der Mitarbeitervertretung (§ 89 Abs. 2 BetrVG), des/der Sicherheitsbeauftragten (§ 22 SGB VII), ggf. Betriebsleiter, Bereichsleiter, Schwerbehindertenvertretung. Wir unterstützen Sie bei dieser gesetzlichen Verpflichtung.

Auch für das Durchführen der Betriebsbegehungen ist eine entsprechende Dokumentation unerlässlich. Hierzu gehören unter anderem die Erstellung eines ausführlichen Mängelprotokolls und eine Liste mit Möglichkeiten, um die gefundenen Mängel zu beseitigen sowie die dazugehörigen Umsetzungsfristen. Die Dokumente müssen zudem archiviert werden, denn diese können als Informationsquelle für Gewerbeaufsicht, Unfallversicherung oder die Technische Aufsichtsperson dienen. Auch hier unterstützen wir Sie.

arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G 20, G 25, G37, G31 etc.)
– Einstellungsuntersuchungen
– Eignungsuntersuchungen
– Hörteste
– Sehteste
Die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen finden ggf. bei Ihnen im Betrieb statt.

Weitere Untersuchungen:
– Sportuntersuchungen
– Führerscheinuntersuchungen
– Verkehrstauglichkeitsuntersuchungen/ Gutachten
– Hörteste
– Sehteste
– Lungenfunktionsteste
– G 26-3 und G 30
Diese Untersuchungen fingen ggf. in der Praxis statt.

Wir bieten alle gängigen Impfungen an: Hepatitis A, Hepatitis B, Influenza (Grippe), Masern, Mumps, Röteln, Tetanus, Varizellen (Windpocken) und viele mehr, fragen Sie uns!


Arbeitgeber mit mehr als 20 Beschäftigten sind gemäß § 11 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)verpflichtet, einen Arbeitsschutzausschuss in ihrem Betrieb zu bilden. Dieser soll im Wesentlichen die im Arbeitsschutz und der Unfallverhütung befassten Funktionsträger zusammenbringen, um über die Angelegenheiten des Arbeitsschutzes zu beraten. Wir nehmen an Ihrer ASA Sitzung teil und beraten Sie zum Gesundheitsschutz.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement beschreibt den systematischen Prozess zur Wiedereingliederung von langzeiterkrankten und häufig kurzzeiterkrankten Mitarbeitern. Primäres Ziel ist, die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter nach einer längeren Erkrankung zunächst wiederherzustellen und zu fördern. Anschließend gilt es erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, damit die Gesundheit sowie die Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter langfristig erhalten wird. Hier beraten wir Sie gerne und nehmen an den Gesprächen teil.

Der Mutterschutz umfasst die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Mutter und Kind – vor und nach der Entbindung.


Wir stellen Ihnen Informationen zu aktuellen Themen auf unserer Internetseite zur Verfügung.

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